Im Rahmen von bis zu fünf probatorischen Sitzungen klären wir gemeinsam, ob eine Psychotherapie überhaupt sinnvoll ist. Ebenfalls während dieser Zeit haben Sie Gelegenheit, meine Arbeitsweise kennen zu lernen und darüber zu entscheiden, ob Sie in mir einen geeigneten Therapeuten gefunden haben. Darüber hinaus werden wir uns in Rahmen der Probatorik intensiv mit Ihren aktuellen Beschwerden, Ihrer Lebensgeschichte und mit Ihrer aktuellen Situation befassen. Spätestens in der 5. Sitzung, wenn die Indikation für eine Psychotherapie geklärt ist und wenn wir uns für eine Zusammenarbeit entschieden haben, vereinbaren wir das weitere Vorgehen. Letzteres bedeutet, dass ich Sie über Ihre Diagnose ausführlich aufkläre und Ihnen ein Behandlungsangebot mache, welches auf Ihren Beschwerden und Probleme abgestimmt ist.
Privatzahler
Die Kosten einer privat bezahlten Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Privat-Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte
Private Krankenkassen oder die Beihilfe erstatten grundsätzlich auch die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis. Es empfiehlt sich aber vor unserem Erstgespräch abzuklären, ob Ihr Versicherungsvertrag die Kostenerstattung für eine ambulante Psychotherapie vorsieht und welche Formalitäten zu beachten sind.
Gesetzlich-Krankenversicherte
Wenn Sie vergeblich versucht haben, einen Therapieplatz zu bekommen, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung die Übernahme einer Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren beantragen. Informationen dazu finden Sie unter anderem bei der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung